| Für unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns, auch für Geschäfte in der Zukunft, gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1. ANGEBOTE Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebotspreise und Bedingungen gelten mangels anderer Vereinbarungen für die Dauer von 4 Wochen ab Datum des Angebotes. Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch für deren Zwecke verwendet werden. 2. VERTRAGSABSCHLUSS / ANNAHME DER BESTELLUNG Der Kaufvertrag kommt zustande entweder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des bestellten Gegenstandes. Zusagen und Nebenabreden unserer Vertreter sowie mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche sowie per Telefax erfolgte Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dem steht eine Bestätigung per Telefax oder E-Mail gleich. Erklärungen mittels Telefax oder E-Mail erfüllen für beide Teile das Erfordernis der Schriftform. Sollte eine der angeführten Bedingungen ? aus welchen Gründen immer ? ungültig sein, wird davon die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt 3. PREISE Die Preise gelten ab Lager unseres ausliefernden Werkes. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen in unserem oder im Bereich von Herstellern oder Lieferanten behalten wir uns vor. Die Ausführung erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Fakturen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Bei Vertragsabschluss sind 50% der Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn-/Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen aufzurechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch insoweit, als Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen. 5. VERSAND Der Versand erfolgt unfrei an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern 6. LIEFERTERMINE Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Fixe Liefertermine können von uns nur in Ausnahmefällen zugesagt werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben und der Anzahlung. Bei Nichteinhalten einer Lieferfrist haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens einem Monat. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.), verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um zwei Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 7. GEWÄHRLEISTUNG Der Empfänger hat Mängel an der Ware unverzüglich und detailliert bei Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich und detailliert nach deren Kenntnis zu rügen. Für alle Kaufgegenstände leisten wir nur dann und in dem Umfang Gewähr, wie diese von den betreffenden Herstellerwerken oder Zulieferern aufgrund ihrer Gewährleistungszusagen anerkannt wird. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Veränderungen steht. Dies gilt auch, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Der Käufer anerkennt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Verwendung eingehalten werden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. 8. SCHADENERSATZ ? PRODUKTHAFTUNG Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Normen, Betriebsanleitungen, Vorschriften oder sonstiger Hinweise des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes ? insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen ? erwartet werden kann. Die Dichtheit der PowerJack Heizleiste wird von uns vor der Auslieferung zu 100% überprüft. Der Käufer verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erstreckt sich nicht auf Sachschäden, welche ein gewerblicher Nutzer erleidet. 9. RETOUREN Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen erfolgen. Sonderanfertigungen, separat bestellte (das sind nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß geschnittene Waren werden nicht zurückgenommen. Stornierungen oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen von Seiten des Verkäufers einer Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe der angefallenen Spesen, jedoch von mindestens 10% der Auftragssumme, verpflichtet wird. Rücksendekosten werden vom Besteller getragen. 10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort für Lieferungen ist Graz. Erfüllungsort für Zahlungen ist in allen Fällen Graz. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand des für Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht.
Stand November 2006, PlanKon GmbH. |